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Scheinwerfer, Blinker und Rücklicht

Mittwoch 24. September 2008

Bei der Beleuchtung ist darauf zu achten das eine einheitliche Richtlinie bezüglich der Vorschriften Anwendung findet; d.h. wird einen Beleuchtungseinrichtung montiert welche mit einem E gekennzeichnet ist, so haben alle anderen auch dieser Norm zu entsprechen.
Das ist die Theorie, in der Praxis wird da kaum drauf geachtet, so das Blinker und Rücklichter von Zubehörlieferanten genutzt werden können, diese sind meist mit einem E gekennzeichnet und haben damit grundsätzlich eine Zulassung.
Bei Erstzulassung bis zum 31.12.1982 ist es möglich das Bremslicht in orange eingetragen zu bekommen; meist findet sich dann ein kombiniertes Rück- und Bremslicht von Hella am Motorrad, dieses Rücklicht wurde von der Firma Wunderlich mit einem roten Glas ausgeliefert welches nicht zulassungsfähig ist, es sei denn nur als Rücklicht oder Bremslicht.
Am Scheinwerfer ist darauf zu achten das dieser mit H/CR gekennzeichnet ist, die Abkürzung steht für die Zulassung als Scheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht, nur H/C steht für nur Fernlicht. Sollen zwei getrennte Scheinwerfer verbaut werden so darf nur Abblendlicht oder nur Fernlicht aktiv sein, zusaetzlich darf im Fernlicht das Standlicht montiert sein und mit leuchten.

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.