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Geräuschgrenzwerte

...oder wie laut darf das Mopped sein?

Sonntag 8. März 2009, von Torsten

Übersichtstabelle zu Fahrgeräuschgrenzwerten

Art des Fahrzeugs bis 14.09.1953 vom 14.09.1953 bis 20.05.1956 vom 21.05.1956 bis 31.12.1956 vom 01.01.1957 bis 31.12.1958 vom 01.01.1958 bis 12.09.1966
Krafträder bis 250ccm 88 85 82 80 80
über 250ccm 90 87 84 82 82
Zweitakter 90 85 82 80 80
Art des Fahrzeugs vom 13.09.1966 bis 30.09.1983 vom 01.10.1983 bis 30.09.1990 vom 01.10.1990 bis 30.09.1995 vom 01.10.1995 bis ?
Krafträder bis 250ccm 84 86 82 80
über 250ccm 84 86 82 80
Zweitakter 84 86 82 80

zum Verständnis der Tabelle:
 bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren, daher scheinen jüngere Fahrzeuge lauter sein zu dürfen...

Messverfahren:

bis 12.09.1966 DIN
bis 30.09.1983 Nationale Richtlinie (Rili)
bis 30.11.1984 EG
bis 30.09.1990 Anlage XX StVZO
seit 01.10.1990 EG und Anlage XX StVZO

Wann trat welche Änderung in Kraft?

Anzuwendende Geräuschrichtlinien für das erstmalige Inverkehrbringen:

14.09.1953 Rili v. 14.09.1953
01.01.1959 Rili v. 14.07.1958
13.09.1966 Rili v. 13.09.1966
01.10.1983 Rili v. 07.11.1980
01.12.1984 Anlage XX

jeweils Fassung der RL 78/1015/EWG:

01.10.1988 RL 87/56/EWG
01.04.1994 RL 89/235/EWG

Standgeräusch

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Erstzulassung vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53’er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab ’54 gibt es Grenzwerte...)

Zusätze in den Fahrzeugpapieren

D: steht für ’DIN-Phon’ bei Erstzulassungen bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.

N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie ’Polizei’ bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.

E: steht für ’EG-Richtlinie’