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Darf jede Sitzbank montiert werden?

Mittwoch 24. September 2008, von Torsten

Grundsätzlich ja, solange sich an den Abmessungen und der Sitzplatzanzahl nichts ändert , sowie vom verwendeten Material.

Für die Sitzbanklänge gelten folgende Abmessungen:

Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65 cm Mindestlänge;
der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200 kg aushalten.

Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60 cm Mindestlänge.

Einzelsitzbank Mindestlänge 30 höchstens 40 cm.

Die Anzahl der Sitzplätze ist eintragungspflichtig, kann aber auch als "wahlweise" eingetragen werden.

Nachtrag 13.09.2009: Bei dem Versuch einer Eintragung einer Sitzbank ausserhalb der oben genannten Abmessungen machte mich ein TÜV-Prüfer darauf aufmerksam das es eine neue EU-Regelung bezüglich der Sitzbanklängen gibt und die Sitzlänge nun unerheblich ist; leider habe ich noch keine Quellenangabe.