§ 59 StVZO vor 01.04.52 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig § 22a StVZO ab 01.01.54 Bauartgenehmigung Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht § 22a StVZO ab 01.01.54 Bauartgenehmigung Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten § 22a StVZO ab 01.01.54 Bauartgenehmigung Pflicht für Beiwagen (rückwirkend wieder aufgehoben am 01.08.90) § 22a StVZO vor 01.01.54 Keine Bauartgenehmigung Pflicht für Fahrzeugteile § 22a StVZO ab 01.01.54 Bauartgenehmigung (...)
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Tüv
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Gesetzliche Grundlagen
20. Juni 2009, von Torsten -
Kennzeichen
24. September 2008Das Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug mindestens 30cm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 120cm. Es darf eine Neigung von -15 Grad bis +30 Grad aufweisen und ist nicht eintragungspflichtig.
Zusätzlich muss das Kennzeichen beleuchtet sein. -
Bremsanlage
24. September 2008, von TorstenAn der Bremsanlage sollte nur jemand schrauben der weiss was er macht, von Experimenten ist abzuraten.
Jede Änderung der Bremsanlage muss beim TÜV vorgeführt werden, bei Bremsbelägen aus dem Zubehörhandel ist darauf zu achten das diesen eine ABE beigefügt ist. -
Scheinwerfer, Blinker und Rücklicht
24. September 2008Bei der Beleuchtung ist darauf zu achten das eine einheitliche Richtlinie bezüglich der Vorschriften Anwendung findet; d.h. wird einen Beleuchtungseinrichtung montiert welche mit einem E gekennzeichnet ist, so haben alle anderen auch dieser Norm zu entsprechen. Das ist die Theorie, in der Praxis wird da kaum drauf geachtet, so das Blinker und Rücklichter von Zubehörlieferanten genutzt werden können, diese sind meist mit einem E gekennzeichnet und haben damit grundsätzlich eine Zulassung. Bei (...)
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Offener Luftfilter
24. September 2008, von TorstenGrundsätzlich muss ein offener Luftfilter durch den TüV abgenommen werden, da sich durch diesen das Ansauggeräusch für die Umwelt bemerkbar macht:-)
Ab Erstzulassung 1989 ist eine Abgassuntersuchung vorgeschrieben.
Anzumerken ist das sich die Filter von K&N bewährt haben, beim Umbau ist darauf zu achten das eventuell der Vergaser neu abgestimmt werden muss.
Abzuraten ist von billigen Nachbauten, da dort die durchgehende Luftmenge zwischen den Filtern nicht konstant ist, dieses macht sich (...) -
Hauptuntersuchung
24. September 2008, von TorstenDen Fahrzeugschein sowie für eventuelle Eintragungen sollten die ABEs und Gutachten/Freigaben zum TÜV mitgeführt werden.
Das meiste was beim TÜV geprüft wird geschieht während der Probefahrt, daher gilt alles was montiert ist muss auch funktionieren und sicher montiert sein.
Ein kleine Aufstellung was alles geprüft wird:
Tacho,
Spiegel(Grösse),
Lenkradschloss(Funktionalität),
Reifen(Grösse, Profil und Beschädigungen),
Felgen(Schlag, gerissene oder lockere Speichen, Klangtest),
Kennzeichen(auf (...) -
Darf jede Sitzbank montiert werden?
24. September 2008, von TorstenGrundsätzlich ja, solange sich an den Abmessungen und der Sitzplatzanzahl nichts ändert , sowie vom verwendeten Material.
Für die Sitzbanklänge gelten folgende Abmessungen:
Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65 cm Mindestlänge;
der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200 kg aushalten.
Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60 cm Mindestlänge.
Einzelsitzbank Mindestlänge 30 höchstens 40 cm.
Die Anzahl der Sitzplätze ist eintragungspflichtig, kann aber auch als (...) -
Auspuff
24. September 2008, von TorstenGrundsätzlich hat der originale Auspuff die beste Leistungsabgabe bei einem originalen Setup bei der XT und SR.
Ein anderer Auspuff zieht meist nach sich eine Neuabstimmung des Vergasers.
Eine Empfehlung für einen Nachbau Auspuff für die SR ist Wulf Peppmöller(Tel.02163-1653), der Auspuff in Edelstahl kostet dort ab 330 Euro, Änderungen werden nach eigenen Wünschen berücksichtigt, ein Krümmer in Edelstahl bekommt man dort für 90 Euro.
In naher Zukunft soll es dort auch einen Nachbau des XT Auspuffs (...) -
Lenker
24. September 2008, von TorstenDas anbauen ist nicht das Problem, das geht schnell. Wichtig ist dabei das der Lenker einem persönlich zusagt von der Form und der Sitzposition.
Ein anderer Lenker muss vom TÜV abgenommen werden, damit der TÜV-Prüfer einem bei der Eintragung wohlgesonnen ist empfiehlt es sich eine allgemeine Betriebserlaubnis vorweisen zu können, sollte dieses nicht der Fall sein so wird eine Einzelabnahme notwendig, dabei wird der kundige Prüfer nach einem Materialgutachten fragen um Kenntnisse über das (...)